Von Michael Fenstermacher, 21.01.11, 07:00h Mit zwei unfallträchtigen Straßenabschnitten befasste sich der Bau- und Verkehrsausschuss am Dienstag. Auf dem über Jahre als Rennstrecke missbrauchten „Schladernring“ sind nach der Sperrung für Motorradfahrer am Wochenende und an Feiertagen die Unfallzahlen soweit zurückgegangen, dass die Behörde eine Wiederfreigabe überlegt. Sperrung Bild vergrößern Dieses Jahr soll die Wochenend-Sperrung noch gelten, für 2012 wird über bauliche Änderungen nachgedacht. Sperrung Bild verkleinern Dieses Jahr soll die Wochenend-Sperrung noch gelten, für 2012 wird über bauliche Änderungen nachgedacht. WALDBRÖL - Mit zwei unfallträchtigen Straßenabschnitten im südlichen Stadtgebiet befasste sich der Bau- und Verkehrsausschuss am Dienstag in Anwesenheit von Ulrich Stahl, Leiter des Straßenverkehrsamtes, und seines Stellvertreters Rainer Bögel. Auf dem über Jahre als Rennstrecke missbrauchten „Schladernring“ sind nach der Sperrung für Motorradfahrer am Wochenende und an Feiertagen die Unfallzahlen soweit zurückgegangen, dass die Behörde eine Wiederfreigabe in Betracht zieht. Dieses Jahr soll die Sperrung aber noch gelten.
Auf der B 478 Richtung Ruppichteroth dagegen haben sich schwere und sogar tödliche Unfälle in den vergangenen Jahren derart gehäuft, dass der Stadtrat beim Kreis die Anordnung von Tempo 70 auf der gesamten Strecke vom Ortsschild Waldbröl bis hinter Niederhausen beantragte. Diesem Antrag kam das Straßenverkehrsamt jedoch nicht nach, was die Behördenvertreter vor dem Ausschuss mit einer unzureichenden Gefahrenlage begründeten.
„Die Gefahrenlage muss derart sein, dass ein Tempolimit eine Minimierung des Unfallaufkommens bewirkt. Deshalb wird auf tatsächlich relevanten Stellen auch eines angeordnet“, erklärte Bögel etwa mit Blick auf die Begrenzung zwischen Niederhausen und dem Concordiaweg in Rossenbach. Für Beschränkungen auf dem weiteren Streckenabschnitt gebe es jedoch keine Handhabe, da sich hier seit 2007 kein durch erhöhte Geschwindigkeit verursachter Unfall ereignet habe. Auch die am Antrag angeführten Sichtbehinderungen hätten der Prüfung nicht standgehalten.
Wegen dieser formellen Sichtweise ernteten Stahl und Bögel starken Widerspruch: Den gefährdeten Fußgängerverkehr aufgrund der direkt an der Straße gelegenen Wohnhäuser, des Sängerheimes sowie der Bushaltestellen, hohe Lärmbelastung und gefährliche Einmündungen führte etwa Bernd Kronenberg (SPD) als Gründe an, die ein präventives Tempolimit rechtfertigten. „Im Rhein-Sieg-Kreis ist man damit auch nicht zimperlich. Dort gilt an sehr viel mehr Stellen Tempo 70“, betonte er.
Als „Unsinn“ bezeichnete Behördenleiter Ulrich Stahl letzteres Argument: „Wenn die Kollegen dort irgendwo Tempo 70 verhängen, liegen dem auch Unfallanalysen zugrunde.“
Weniger kontrovers verlief die Diskussion zum weiteren Vorgehen auf dem „Schladernring“. Auf der B 256 Richtung Schladern will das Straßenverkehrsamt testen, ob sich durch Rüttelstreifen - aufgeraute Markierungen in der Fahrbahnmitte - die Attraktivität der Strecke für Motorradfahrer weiter senken lässt. Bei einem Erfolg käme eine Aufhebung der Wochenend-Sperrung von März bis Oktober in Frage. Demgegenüber befürworten die meisten Ausschussmitglieder eine Aufrechterhaltung der dauerhaften Sperrung.