Notfall Maßnahmen beim Ausfall der EDV allgemeine Empfehlungen des Betriebsrates
Bitte beachten Sie im Falle des Ausfalls datentechnischer Geräte unbedingt folgende Richtlinien:
1. Wenn der Computer nicht arbeitet, müssen auch Sie nicht arbeiten!
2. Computer- Ausfallzeiten gelten lt. § 128 des Betriebserschaffungsgesetzes als Pausenzeiten.
3. Benutzen Sie um Himmels willen keine Schreibmaschine!
4. Korrespondenz kann warten, bis sich Ihr elektronischer Knecht wieder zurückmeldet.
5. Bedienen Sie Kunden keinesfalls, solange die EDV streikt, auch wenn deren Ansinnen überhaupt nichts mit dem Computer zu tun hat.
6. Weisen Sie um Unterstützung bittende Arbeitskollegen mit dem Hinweis auf die defekte Hardware ab. Diese machen es nämlich genauso, wenn ihre EDV streikt.
7. Machen Sie sich auf keinen Fall handschriftliche Notizen, die Sie nachträglich in Ihre Datenbank eingeben könnten.
8. Schreiben mit der Hand ist eine steinzeitliche Technik, die Ihrer nicht würdig ist.
9. Unternehmen Sie auf keinen Fall etwas, um die Computerkrise zu beenden, auch wenn Sie genau wissen, wo der Fehler liegt.
10. Warten Sie ab, bis Irgendwer einen Experten verständigt, der es versteht, aus dem kleinen Problem eine globale Katastrophe zu machen.
Und: Vermeiden Sie eigenständiges Denken, solange dies irgendwie möglich ist. Ihr EDV-Berater!
Und als letztes musst du noch die EDV-Spezialisten per Mail informieren. (Hatte ich letztens, als ich der EDV-Abteilung in unserer Fa. sagte dass das Netzwerk nicht geht.. Die Antwort war: Schreibs per Mail.)
ist wie bei der telekom, ruft da mal an wenn euer internet nicht funzt. dann sagt eine nette dame: sie können ihr anliegen auch online..................