Mit der ausstehenden Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) können Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden. Diese können tagsüber alternativ zum Abblendlicht genutzt werden. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist allerdings Abblendlicht einzuschalten. Die Änderung der StVO wird voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten. (Stand: Oktober 2012) Dieses stand heute bei dem ADAC als Information
ganz ehrlich? interssiert mich eh nicht. ich fahr seit 2 jahren bei meiner wing tagsüber mit 3 scheinwerfern. unten 2 "nebelscheinwerfern" und oben das abblend. ich weiß, es ist vernoten da zug ähnlichkeit uswussw. aber mir ist mein leben, sprich das gesehen werden wichtiger als irgendwelche vorschriften. und komisch, kein sheriff hat mich bisher angehalten. daher liegen die tagfahrleuchten schon für den winteranbau parat. so kann ich sein.