man kann automatisch bei allen einspruch einlegen.
habe schon 1 antwort bekommen: Sehr geehrte Einwenderin, sehr geehrter Einwender,
die verkehrsbehördliche Sperrung der Stadt Barsinghausen für Motorräder an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr für einen Teilabschnitt der Landesstraße 401 (sog. "Nienstedter Paß") ist gerichtlich bestätigt worden. Dabei haben die Gerichte insbesondere festgestellt, dass das zeitlich und örtlich eingeschränkte Verkehrsverbot für Motorradfahrerinnen und -fahrer auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. Ebenso verstößt die Regelung nach Auffassung der Gerichte nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.