Punkte bleiben nicht ewig im Register. Vielmehr ist im Gesetz genau geregelt, wann Eintragungen getilgt werden müssen. Diese Löschung erfolgt automatisch also ohne Antrag und Benachrichtigung des Betroffenen.
Die Tilgungsfrist beträgt:
Bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre Bei Verkehrsstraftaten fünf Jahre Bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenfahrten sowie bei Entziehung der Fahrerlaubnis zehn Jahre.
Die Frist beginnt bei Bußgeldentscheidungen mit Rechtskraft, beim Strafbefehl mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter und beim Strafurteil mit dem Tag des ersten Urteils. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperrfrist beginnt die zehnjährige Tilgungsfrist erst mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, spätestens aber fünf Jahre nach dem Führerscheinverlust.